Im Blickpunkt: Berufskraftfahrer im Personenverkehr

Wohl jeder Junge wollte in seiner Kindheit einmal Busfahrer werden. Später ist bei den Meisten der Wunsch den Beruf Busfahrer auszuüben verblasst. Busfahrer zu sein be- deutet in der heutigen Zeit mehr als nur ein großes Fahrzeug mit der “Ladung Mensch” zu führen. Der moderne Straßenverkehr stellt höchste Anforderungen an das Können der Fahrer.
Der/die Fahrer/in steht im Zentrum der Qualität als wichtigstes Glied der Kette zwischen Unternehmen, Fahrzeug, Fahrtverlauf und Fahrgast. Neben technischen Fachwissen und Kenntnissen in den Bereichen Verkehrssicherheit im Straßenverkehr gesetzlichen Vorschriften, Fahrgastsicherheit wird von den Beschäftigten eine aus- gesprochene Kunden- und Serviceorientierung verlangt. Qualifiziert geschulte Fahrer/innen fahren sicherer und energiesparender, sind motiviert, schaffen Vertrauen bei den Kunden und geben ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.

Lebenlanges Lernen ist in der modernen, sich wandelnden Gesellschaft unverzichtbar. Die meisten Busfahrer/innen sind im Linienverkehr auf dem Land und in großen Städten im Einsatz. Neben möglichst pünktlich zu sein müssen hier auch Fahrscheine verkauft werden .Andere Busfahrer/innen sind im Fernverkehr (Reiseverkehr) im Einsatz. Auch hier gilt ein besonders hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein dem Fahrgast gegenüber. Auf langen Strecken einen gewissen Fahrkomfort und Service zu bieten, auch ohne Reisebegleiter, ist nicht einfach aber wer seinen Fahrgästen motiviert und engagiert entgegentritt wird viel Spass an diesem Beruf finden.

Unser Tip:

Drucken Sie sich unseren Flyer aus um ihn Ihren Arbeitsberater vorzulegen. Dieser stellt Ihnen bei Bedarf einen Bildungsgutschein aus.

Themenbereich:

Führerschein

Bezeichnung:

Führerschein Klasse D1

leichter LKW

Führerschein Klasse D1E

leichter Lastzug

Maßnahmen Nr.:

719 / 0077 / 2010

Beschreibung:

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung D1 in Theorie und Praxis.

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung D1E in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse BE ein.

Zielgruppe:

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen  

 

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger

 

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

 

Eingeschlossene Klassen:   BE,
bei Besitz von C1:                C1E

 

Voraussetzungen:

- setzt eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) voraus

- Mindestalter 21 Jahre, geistige und körperliche Eignung lt. FeV

- bei Ausbildung über BKrFQG schon mit 18 Jahre möglich.
- Bei D1 Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich.

- Bei D1E Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse D1 erforderlich.

Alter:

Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

Unterlagen Antrag:

- biometrische Lichtbilder

- 1 Unterschrift/ Fotoaufkleber

- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung der Augen 

- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe 

Inhalte:

- Entsprechende Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- Theorieausbildung: Verkehrsverhalten,  Personenbeförderung,   

                                  Fahrzeugtechnik,  Verhaltensvorschriften
- Praktische Ausbildung: Fahrausbildung - mit Kraftomnibussen bis 16       

                                        Fahrgastplätze, Unterweisung am Fahrzeug

Ausbildungsdauer:

Theorie:

bei Vorbesitz von Klasse

B

C1 od. C

 

 

 

Grundstoff

6

6

Zusatzstoff

10

4

Doppelstunden

 

Keine

Theorieausbildung

    

 

Praxisteil:

Vorbesitz

B od. C1

C

 

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

Grund-
ausbildung

41

16

8

6

Überland

19

8

8

4

Autobahn

12

4

4

2

Dunkelheit

7

4

4

2

Fahrstunden

 

Praxisteil:

- 4 Fahrstunden Grundausbildung

- 3 Fahrstunden Überland

- 1 Fahrstunde Autobahn

- 1 Fahrstunde Dunkelheit

 

 

 

Prüfung:

erforderlich

erforderlich

Theorie:

Fragebogen mit 35 Fragen
(
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Theorie entfällt

Praktisch:

Dauer jeweils mindestens 75 Minuten

 

Prüfungsinhalt

Abfahrtkontrolle,

Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

·         Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

·         Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls das arbeitsmedizinische Gutachten vorgelegt wird.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Fördermöglichkeiten:

mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder  WeGeBau

Ausbildungsdauer:

Ca. 6 – 8 Wochen

Themenbereiche:

Führerschein

Förderfähiges Seminar nach WeGeBau oder Bildungsgutschein

Bezeichnung:

Führerschein Klasse D

Führerschein Klasse DE

Maßnahmen Nr.:

M-6546-3034 Vollzeit

Beschreibung:

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung D in Theorie und Praxis.

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung DE in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse D1E ein.

Zielgruppe:

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen

 

Eingeschlossene Klasse: D1

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger

 

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE

Voraussetzungen:

- setzt eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) voraus

- Mindestalter 24 Jahre (beim erstmaligen Erwerb), geistige und körperliche Eignung lt. FeV
- Bei D Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich.

- Bei DE Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse D erforderlich.

Alter:

  1. Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

  2. Die Klassen D und DE können erworben werden:

    1. bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 2);

    2. bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 2);

    3. bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG;

    4. bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

  3. nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

Unterlagen Antrag:

- biometrische Lichtbilder

- 1 Unterschrift/ Fotoaufkleber

- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung der Augen 

- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe 

Inhalte:

- Entsprechende Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- Theorieausbildung: Verkehrsverhalten,  Personenbeförderung,   

                                  Fahrzeugtechnik,  Verhaltensvorschriften
- Praktische Ausbildung: Fahrausbildung - mit Kraftomnibussen über 16       

                                        Fahrgastplätze, Unterweisung am Fahrzeug

Ausbildungsdauer:

Theorie:

bei Vorbesitz von Klasse

B
und/oder
C1

C
und/oder
D1

Grundstoff

6

6

Zusatzstoff

18 (nur B)
12 (C1)

8

Doppelstunden

 

Keine

Theorieausbildung

    

 

Praxisteil:

bei Vorbesitz von Klasse

B oder C1

C

D1

 

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

 

Grund-
ausbildung

45

33

14

7

20

Überland

22

12

16

8

5

Autobahn

14

8

8

4

5

Dunkelheit

8

5

6

3

5

Fahrstunden

 

Praxisteil:

- 4 Fahrstunden Grundausbildung

- 3 Fahrstunden Überland

- 1 Fahrstunde Autobahn

- 1 Fahrstunde Dunkelheit

 

 

 

Prüfung:

erforderlich

erforderlich

Theorie:

Fragebogen mit 40 Fragen
(
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Theorie entfällt

Praktisch:

Dauer jeweils mindestens 75 Minuten

 

Prüfungsinhalt

Abfahrtkontrolle,

Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

·         Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

·         Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls das arbeitsmedizinische Gutachten vorgelegt wird.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Fördermöglichkeiten:

mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder  WeGeBau

Ausbildungsdauer:

Ca. 6 – 8 Wochen

Im Blickpunkt: Bus - Berufskraftfahrer "beschleunigte Grundqualifikation"

Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, kraftstoffsparendes Fahren und die Sicherung eines einheitlichen Qualifikationsstandards für Berufskraftfahrer in der EU.

Das Gesetz bringt für alle, die heute oder in Zukunft gewerblich Omnibus fahren, wichtige Änderungen mit sich. Betroffen sind aber nicht nur Fahrer, auch Unternehmen sind gefordert. Stellen Sie sich als Fahrer oder Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ein!

Seit dem 10.September 2008 (Bus-Fahrer) muss jeder neue Fahrerlaubniserwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen.

Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten!

Klasse Ausbildung (Lehre) Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
  • Berufskraftfahrer (BKF)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Vergleichbarer Ausbildungsberuf
  • Berufskraftfahrer (BKF)Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilten Arbeits-
    genehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
  • Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis
  • Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich
  • erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (450 min)
  • Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilten Arbeits-
    genehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
  • Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
  • Erwerb durch Teilnahme bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 fahrpraktische Stunden)
  • Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 min) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • Berufskraftfahrer (BKF)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Vergleichbarer Ausbildungsberuf
  • Lkw-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden möchten und Busfahrer, die als Lkw- Fahrer arbeiten möchten, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, (inkl. 2,5 Std auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klassen. Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegen stand der neuen Grundqualifikation sind.
D1
D1E
18 Jahre
18 Jahre
nicht im BKrQG geregelt 21 Jahre
21 Jahre
D




D1E
18 Jahre
(Linienverkehr
bis 50km)

18 Jahre
(Linienverkehr
bis 50km)
20 Jahre


20 Jahre
21 Jahre


21 Jahre
21 Jahre
(Linienverkehr
bis 50km)

21 Jahre
(Linienverkehr
bis 50km)
23 Jahre


23 Jahre

Unser Tip:

Drucken Sie sich unseren Flyer aus um ihn Ihren Arbeitsberater vorzulegen. Dieser stellt Ihnen bei Bedarf einen Bildungsgutschein aus.