Im Blickpunkt: Ladekranausbildung

Der Ladekranführer bedient den Ladekran gemäß den Vorschriften und Gesetzen. Er ist verantwortlich für die Überwachung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Krans und achtet auf die Einhaltung der Prüffristen.

Beispielsweise muss ein Kranführer nicht nur bewegliche Güter richtig plazieren sondern zielgerichtet und sicher im Umgang mit fest montierten Krananlagen sein. Er muss genauestens über seinen Kran, die Facht, deren Schwerpunkt und die daraus resultierenden physikalischen Kräfte bescheid wissen. Für die Abwicklung ist Fahrgefühl und Erfahrung eine zentrale Aufgabe.

Hier schreiben speziell die Berufsgenossenschaften durch Unfallverhütungs- vorschriften genauestens vor wie Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber sich zu verhalten haben.

allgemein gültige Vorschriften für die Kranausbildung auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften:

Kranausbildung gem. BetrSichV, BGV A 1, BGR 500
(Kapitel 2.8), BGV D 6, BGG 925

Unser Tip:

Drucken Sie sich unseren Flyer aus um ihn Ihren Arbeitsberater vorzulegen. Dieser stellt Ihnen bei Bedarf einen Bildungsgutschein aus.